Bruckner Sprachendienste  
Wir bauen Brücken der Verständigung  
 
 

Übersetzung mit Beglaubigung

Für Übersetzungen von Handelsregisterauszügen, Finanzamtsbescheinigungen, Gesellschaftsverträgen, Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Testamenten, Scheidungsurteilen, Führerscheinen, Arbeitszeugnissen, Schul- und Universitätszeugnissen etc. verlangen Ämter und andere Stellen meistens eine Beglaubigung. Die Beglaubigung macht Ihre Übersetzung zu einem rechtlich gültigen Dokument. Ob Sie eine Beglaubigung benötigen, erfahren Sie von der Stelle, wo Sie die Übersetzung vorlegen wollen.
Texte, die wir für Sie übersetzen, können wir auch beglaubigen. Wir sind vereidigte/ermächtigte Übersetzerinnen und Übersetzer, registriert bei unserem jeweiligen Landgericht. Beglaubigte Übersetzungen erstellen wir für alle europäischen Sprachen, die Weltsprachen und internationalen Verkehrssprachen sowie einige asiatische Sprachen: Chinesisch, Japanisch, Koreanisch, Thailändisch, Vietnamesisch.
Eine Apostille/Überbeglaubigung können wir für Sie beim zuständigen Landgericht beantragen.

-> Formular für unverbindliche Anfrage

 

Preise für beglaubigte Übersetzungen

Urkunden, Zeugnisse etc. stufen wir als mittelschwere Texte ein. Die Beglaubigungsgebühr richtet sich nach dem Textumfang. Bis zu 10 Seiten beträgt sie Euro 5,50 netto.
Falls benötigt, fertigen wir mehrere Ausfertigungen der beglaubigten Übersetzung für Sie an. Dann zahlen Sie pro Ausfertigung lediglich die Beglaubigungsgebühr, die Übersetzung wird nur einmal berechnet.
Auch zu einem späteren Zeitpunkt können wir jederzeit weitere Ausfertigungen beglaubigter Übersetzungen erstellen. Für solche Aktualisierungen (ohne Textänderungen) berechnen wir eine Pauschale von Euro 20,00 zuzügl. Beglaubigungsgebühr.

Für Kleinaufträge berechnen wir eine Pauschale von Euro 20,00 + Beglaubigungsgebühr.
Alle Preise netto, zuzügl. des gültigen Mehrwertsteuersatzes (zur Zeit 19%).